Start · Ratgeber · Beschlussantrag § 20 WEG: wie konkret er sein muss

Kompaktes Klimagerät an einer geschützten Balkonwand
Der Beschluss sollte Position und Ausführung konkret bezeichnen. · KI-generierte Abbildung

Beschlussvorschlag nach § 20 WEG: wie konkret er sein muss

Die Frage, an der Anträge in der Versammlung scheitern, ist selten juristisch. Sie lautet: Worüber stimmen wir hier eigentlich ab? Dieser Beitrag beschreibt, welche Angaben ein Beschlussvorschlag für eine Klimaanlage enthalten sollte, damit die Eigentümerversammlung über das tatsächliche Vorhaben entscheidet und nicht über eine Idee.

Allgemeine Information: Dieser Ratgeber beschreibt typische Dokumente und Abläufe. Er bewertet weder Ihren Einzelfall noch Fristen, Ansprüche, Erfolgsaussichten oder die Wirkung Ihrer Gemeinschaftsordnung. Dafür ist individuelle rechtliche Beratung erforderlich.

Wie konkret muss ein Beschlussantrag für eine Klimaanlage sein?

So konkret, dass jemand, der Ihre Wohnung nie gesehen hat, aus dem Text allein sagen kann, was nach der Zustimmung entstehen wird. Praktisch heißt das: Gerät, Montageort, Wanddurchführung, Befestigung, Kondensatführung, Schallwerte und Ausführung sind so beschrieben, dass die Versammlung über das tatsächliche Vorhaben abstimmt.

Ein Beschlussvorschlag, der das leistet, benennt:

Dieselbe Konkretheit hat einen zweiten Nutzen: Sie begrenzt die Zustimmung. Wer einem Text mit Höchstwerten und Auflagen zustimmt, stimmt nicht „Klimaanlagen im Haus“ zu, sondern genau diesem Gerät an genau dieser Position. Das ist häufig der Punkt, an dem Skepsis in der Versammlung kippt.

Ein vollständiger Beispieltext mit allen acht Auflagen steht im Muster für den Beschlussantrag.

Was § 20 WEG dazu vorgibt

§ 20 Abs. 1 WEG sieht vor, dass bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums beschlossen oder einem einzelnen Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden können. Ein Split-Gerät mit Außeneinheit und Leitungsführung durch die Außenwand fällt regelmäßig darunter, weil Fassade und Außenwand üblicherweise Gemeinschaftseigentum sind.

§ 20 Abs. 3 WEG nennt Voraussetzungen, unter denen ein Wohnungseigentümer die Gestattung einer baulichen Veränderung verlangen kann. Ob sie in einem konkreten Fall vorliegen, ist eine rechtliche Frage des Einzelfalls; das bewerten wir nicht. Was wir beschreiben können, ist die Beobachtung dahinter: Je genauer ein Vorhaben beschrieben ist, desto überprüfbarer wird es – und desto weniger muss die Versammlung über Vermutungen entscheiden.

Wie der Bundesgerichtshof das im Juli 2026 für ein Balkongerät eingeordnet hat, steht im Beitrag zum Urteil V ZR 162/25. Gesetzestext: § 20 WEG.

Der Auflagenkatalog: die Grenzen der Gestattung

Der Auflagenkatalog beschreibt Fachbetrieb, Schallwerte, Nachtbetrieb, Kondensatführung, Optik, Wartung, Kosten, Haftung und Rückbau. Diese Punkte begrenzen die beantragte Ausführung und machen die technischen Annahmen nachvollziehbar – sie sind der Teil, der in Mustern am häufigsten fehlt.

Zwei Auflagen lohnen besondere Sorgfalt, weil sie die zwei häufigsten Einwände betreffen: das Zeitfenster für den Flüsterbetrieb (aus der eigenen Hausordnung, sonst als eigene Betriebsbeschränkung) und der Kondensatweg. Für den Schallteil gehört die Rechnung dazu – Schallprognose für den WEG-Antrag.

Diese Punkte sind Textbestandteile eines Vorschlags. Ob sie im Einzelfall genügen, wirksam sind oder geändert werden sollten, wird hier nicht rechtlich bewertet.

Einreichung und Ergebnis

Der Vorschlag ist für die Einreichung bei der Verwaltung bestimmt, rechtzeitig vor der Einladung und mit der Bitte um Aufnahme als eigener Tagesordnungspunkt – siehe Anschreiben und Tagesordnung. Welcher Text tatsächlich zur Abstimmung gestellt und beschlossen wird, ergibt sich erst aus Einladung, Versammlung und Protokoll.

Das Paket enthält ein Anschreiben mit einem aus den angegebenen Terminen errechneten Planungsdatum. Dieses Datum ist ein organisatorischer Puffer, keine rechtliche Fristberechnung.

Nach der Versammlung sollten der eingereichte Vorschlag und der protokollierte Wortlaut getrennt aufbewahrt werden. Die Anleitung erklärt die Dokumentation, nicht die rechtlichen Folgen des Ergebnisses.

Was die standardisierte Erstellung nicht leistet

Suchtreffer aus hochgeladenen Gemeinschaftsdokumenten stehen getrennt in einer nur für den Eigentümer bestimmten Fundstellendokumentation und steuern den Vorschlag nicht. Der Vorschlag selbst bezeichnet die antragstellende Person, die Wohnung, den Montageort und die technischen Höchstwerte; seine Anlagen halten Herstellerdaten, Fotos, Rechenannahmen und Registerabfragen fest.

Nicht enthalten ist die Bewertung Ihres Einzelfalls: ob die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG bei Ihnen vorliegen, welche Mehrheit gilt, wie Ihre Gemeinschaftsordnung auszulegen ist und welche Erfolgsaussichten bestehen. Das ist Rechtsberatung und gehört zu einer Kanzlei, nicht in eine standardisierte Dokumenterstellung.

Häufige Fragen

Wie konkret muss ein Beschlussantrag für eine Klimaanlage sein?

So konkret, dass die Versammlung aus dem Text allein erkennt, was entstehen soll: Gerät beziehungsweise technische Höchstwerte, Montageort mit Ausrichtung und Abstand zum nächsten fremden Fenster, Wanddurchführung, Befestigung, Kondensatführung, Schallwerte mit Nachtbetrieb und die Ausführungsbedingungen. Ob der Antrag damit im Einzelfall Erfolg hat, bewerten wir nicht.

Muss das Gerätemodell im Beschluss stehen?

Üblich sind Höchstwerte für Abmessungen, Schallleistungspegel, Farbe und Position; das konkrete Gerät liegt als Datenblatt bei. Ein namentlich genehmigtes Modell bindet die Gestattung an die Lieferbarkeit genau dieses Modells.

Entscheidet das Paket, welche Mehrheit erforderlich ist?

Nein. Gefundene Klauseln werden mit Fundstelle wiedergegeben. Ihre Auslegung und das erforderliche Abstimmungsergebnis sind nicht Teil der standardisierten Dokumenterstellung.

Habe ich einen Anspruch auf die Gestattung?

Das wird mit der standardisierten Dokumenterstellung nicht bewertet. § 20 Abs. 3 WEG nennt gesetzliche Voraussetzungen; ob sie bei Ihrer Anlage, Ihrer Fassade und Ihrer Gemeinschaft erfüllt sind, erfordert eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Was passiert bei einer Ablehnung oder Änderung?

Wir empfehlen, Vorschlag, Einladung und Protokoll gemeinsam zu sichern. Mögliche Rechte oder Fristen aus dem konkreten Ergebnis erfordern individuelle rechtliche Beratung.

Ist der Beschlussvorschlag bereits ein Beschluss?

Nein. Er ist der zur Einreichung bestimmte Text. Maßgeblich für das tatsächliche Ergebnis bleibt der protokollierte Wortlaut.

Drei PDF-Dateien im Paket

Antragspaket mit Anlagen, Anleitung für Eigentümer:innen und Fundstellendokumentation - zusammen mit dem Versand an die Verwaltung.

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klimaantrag.de · Standardisierte Dokumenterstellung aus Textbausteinen, keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Schallprognosen sind Orientierungsrechnungen in Anlehnung an TA Lärm, keine Sachverständigengutachten.