Stand: August 2026.
Wir erstellen standardisierte Unterlagen für einen Beschlussantrag nach § 20 WEG, legen sie dem Kunden zur Freigabe vor und übermitteln sie anschließend als Bote im Namen des Kunden per Einwurf-Einschreiben an die vom Kunden benannte Hausverwaltung. Der Kunde bleibt Absender und Erklärender; wir geben keine eigene Erklärung ab. Ein gedrucktes Aktenexemplar erhält der Kunde ohne Aufpreis. Wir schulden die Erstellung und die Lieferung der Unterlagen, nicht den Erfolg der Beschlussfassung. Es handelt sich nicht um Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Die hochgeladenen Unterlagen werden nur für eine neutrale Fundstellensuche verwendet: Ausgegebene Textstellen werden mit Dokument, Seite und Wortlaut wiedergegeben. Wir bestimmen daraus weder Geltung, Adressat, rechtliche Wirkung, Rangfolge noch Anwendbarkeit auf das Vorhaben; die Textstellen steuern weder die Bearbeitungsroute noch Bedingungen des Beschlussvorschlags. Einzige Ausnahme ist die mechanische Übernahme eines redaktionell bestätigten Ruhezeitfensters aus einer hochgeladenen Hausordnung als Zeitfenster für den Nacht-/Flüsterbetrieb. Allgemeine rechtliche Informationen werden unabhängig vom Einzelfall unter Nennung öffentlich zugänglicher Quellen bereitgestellt und nicht auf die Unterlagen des Kunden angewandt.
Für die Vermittlung von Fachbetrieben, Kanzleien oder anderen Dienstleistern erhalten wir keine Provision. Sollte sich das ändern, weisen wir die Zahlung an der Stelle aus, an der wir die Empfehlung aussprechen (§ 5a Abs. 4 UWG).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer:innen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nicht erfasst sind insbesondere Mieter:innen, Erwerber:innen vor Eintragung im Grundbuch (Auflassungsvormerkung genügt nicht) sowie Objekte ohne Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mit der Beauftragung sichert der Kunde zu, dass er im Grundbuch als Eigentümer der angegebenen Einheit eingetragen und damit in der Eigentümerversammlung antrags- und stimmberechtigt ist, und dass er die Namen aller weiteren eingetragenen Eigentümer:innen vollständig angegeben hat. Eine Überprüfung dieser Angaben findet nicht statt; wir fordern insbesondere keinen Grundbuchauszug an.
Stellt sich heraus, dass die Zusicherung unzutreffend war, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vor Zahlung fragen wir Rolle und Bestehen einer WEG ab; eine Prüfung des Grundbuchs oder eine inhaltliche Prüfung der hochgeladenen Dokumente findet vor Zahlung nicht statt. Die Abrechnung bei einer später erkannten unzutreffenden Zusicherung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 8.
Vor dem Versand erhält der Kunde das vollständige Paket per E-Mail als PDF zur Freigabe. Er kann es freigeben (dann versenden wir am selben oder am nächsten Werktag) oder eine Änderung anfordern; eine Korrekturrunde ist im Preis enthalten, die überarbeitete Fassung geht erneut zur Freigabe. Ohne Freigabe des Kunden versenden wir nicht. Bleibt eine Rückmeldung aus, erinnern wir per E-Mail; der Auftrag bleibt offen. Den Versandauftrag (Botenschaft) erteilt der Kunde ausdrücklich im Foto-Schritt vor Beginn der Bearbeitung; er wird mit Wortlaut, Zeitpunkt und IP-Adresse dokumentiert und ersetzt die Freigabe nicht.
Für das Anschreiben setzen wir die vom Kunden fotografierte Unterschrift ein, ausschließlich für den Versand dieses Auftrags. Sind mehrere Personen im Grundbuch eingetragen, wird von jeder Person eine Unterschrift benötigt. Nach dem Versand löschen wir die Unterschriften als eigene Dateien; sie bleiben nur im versandten Dokument selbst erhalten (siehe Datenschutzerklärung). Der Kunde kann die Beauftragung bis zum Versand jederzeit widerrufen, indem er auf der Freigabeseite eine Änderung anfordert oder uns schreibt.
Beim Paket „Komplettpaket mit Original-Unterschrift“ (Ziffer 6) wird keine fotografierte Unterschrift verwendet. Nach der Freigabe erhält der Kunde das gedruckte Original mit frankiertem, an uns adressiertem Rückumschlag, unterzeichnet es eigenhändig und sendet es zurück; der Versand an die Hausverwaltung erfolgt nach Eingang des unterzeichneten Originals am selben oder am nächsten Werktag. Der Postweg zum Kunden und zurück liegt außerhalb unseres Einflusses und ist bei der Terminplanung des Kunden zu berücksichtigen.
Der Kunde stellt die erforderlichen Unterlagen (insbesondere Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) und Angaben vollständig und zutreffend bereit. Die Angabe des Abstands zum nächstgelegenen Nachbarfenster ist Grundlage der Schallprognose; eine eigene Messung vor Ort nehmen wir nicht vor. Sind mehrere Personen im Grundbuch eingetragen, ist der Antrag von allen zu unterzeichnen. Das Einholen der Unterschriften obliegt dem Kunden.
Der Vertrag kommt mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande. Es gibt drei Leistungsumfänge, jeweils zum Festpreis:
Antragspaket „Basis“, 39 €: Beschlussvorschlag und Anschreiben an die Hausverwaltung als eine PDF-Datei, erstellt unmittelbar nach Zahlungseingang aus den Angaben des Kunden und redaktionell auf Vollständigkeit und technische Konsistenz durchgesehen. Nach der Freigabe durch den Kunden (Ziffer 4) versenden wir den Antrag als Einwurf-Einschreiben an die Hausverwaltung; die fotografierte Unterschrift und der Versandauftrag (Botenschaft) werden auf der Freigabeseite erteilt. Nicht enthalten sind die technischen Anlagen (Schallprognose, Fotomontage, Gerätedatenblatt, Registerabfrage), die Auswertung eingereichter Dokumente (Fundstellendokumentation) und das gedruckte Aktenexemplar.
Komplettpaket, 99 €: alle Dokumente des Pakets, die redaktionelle Prüfung, eine Korrekturrunde (Ziffer 4), der Druck, der Versand als Einwurf-Einschreiben an die Hausverwaltung, das gedruckte Aktenexemplar für den Kunden und das Porto.
Komplettpaket mit Original-Unterschrift, 159 €: alle Leistungen des Komplettpakets. Abweichend von Ziffer 4 wird keine fotografierte Unterschrift verwendet: Nach der Freigabe erhält der Kunde das gedruckte Original mit frankiertem Rückumschlag zur eigenhändigen Unterschrift; nach Rücklauf versenden wir das unterzeichnete Original als Einwurf-Einschreiben an die Hausverwaltung.
Upgrade: Innerhalb von 60 Tagen nach Zahlung des Basis-Preises kann der Kunde auf das Komplettpaket wechseln; die gezahlten 39 € werden vollständig angerechnet, zu zahlen sind dann 60 €.
Weitere Kosten entstehen nicht; eine Nachberechnung nach Umfang der eingereichten Unterlagen findet nicht statt. Die Zahlung erfolgt vor Leistungsbeginn über den Zahlungsdienstleister Stripe; beim Komplettpaket ist sie der letzte Schritt nach dem Hochladen der Unterlagen und Fotos.
Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Der genannte Preis ist der Endpreis; Umsatzsteuer wird weder berechnet noch auf der Rechnung ausgewiesen.
Wir erstellen das Paket und legen es innerhalb von 3 Werktagen zur Freigabe vor, gerechnet ab dem Eingang der vollständigen Unterlagen und Fotos des Kunden (nicht ab Bestellung). Der Versand erfolgt nach der Freigabe durch den Kunden am selben oder am nächsten Werktag (Ziffer 4); ohne Freigabe erfolgt kein Versand. Der Kunde erhält eine E-Mail mit dem Versanddatum. Die anschließende Postlaufzeit liegt nicht in unserem Einflussbereich und beträgt erfahrungsgemäß 1–3 Werktage; sie ist nicht Teil der zugesagten Frist.
Vor Zahlung prüfen wir ausschließlich anhand der Angaben des Kunden, ob er zum Adressatenkreis gehört und ob das Objekt als Wohnungseigentümergemeinschaft organisiert ist (Ziffern 2 und 3). Eine inhaltliche Vorprüfung der Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung oder Hausordnung findet vor Zahlung nicht statt.
Nach Zahlung suchen wir in den hochgeladenen Unterlagen nur neutral nach Textstellen. Der Inhalt einer gefundenen Klausel ist kein automatischer Ausschlussgrund und wird von uns nicht auf das Vorhaben angewandt. Kann die vereinbarte technische Dokumentation wegen unlesbarer oder trotz Nachfrage unvollständiger Eingaben nicht zuverlässig erstellt werden, oder liegt das Ergebnis der Schallrechnung außerhalb des standardisierten Rechenbereichs, bieten wir zunächst eine Korrektur der Eingaben oder eine andere technisch beschreibbare Ausführung an. Ist die vereinbarte Leistung damit nicht herstellbar oder möchte der Kunde die Alternative nicht nutzen, beenden wir den Auftrag vor Druck und Versand und erstatten den gezahlten Betrag vollständig über denselben Zahlweg.
Wenn ein Dokument einen Fehler enthält (falsche Angaben, fehlende Anlagen, ein nicht lesbares PDF), melden Sie sich innerhalb von 30 Tagen und wir korrigieren es kostenfrei. Die Korrektur umfasst die Neuerstellung und den erneuten Druck- und Postversand des betroffenen Dokuments. Nicht erfasst sind Änderungswünsche an zutreffend wiedergegebenen Angaben und die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls (§ 2 RDG). Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt; die 30-Tage-Korrektur ist eine zusätzliche Zusage und verkürzt keine gesetzliche Frist.
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ein besonderer Gerichtsstand wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit (siehe Impressum). Ihr Widerrufsrecht regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung.